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Alle Personen in Deutschland haben ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, auf Schutz vor sexualisierter Gewalt und auf Schutz, Förderung und Teilhabe in digitalen Medien. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Diese Rechte können durch sexuelle Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt im Kontext digitaler Medien verletzt werden. Zum Beispiel, wenn jemand intime Bild- oder Videoinhalte ohne Einwilligung der Betroffenen erstellt oder verbreitet.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz und Stärkung ihrer persönlichen Rechte. Kinderrechte sind jedoch nicht als eigenständiger Bestandteil im Grundgesetz verankert. Daher kommt u.a. der UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland 1992 ratifiziert hat, eine besondere Bedeutung zu. Die dort aufgeführten Gesetze gliedern sich in Schutz-, Förderungs- und Beteiligungsrechte.
Gesetzliche Bestimmungen wie Kinderrechte, Jugendmedienschutz und Strafgesetze sollen junge Menschen einerseits vor negativen Einflüssen in digitalen Medien schützen und andererseits bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und stärken.