Die Vorteile von Online-Kommunikation bergen gleichzeitig auch Nachteile. Durch die ständige Erreichbarkeit weiten sich Mobbingprozesse, die früher beispielsweise auf den schulischen Raum beschränkt waren, auf den Online-Raum aus. Betroffene werden dadurch auch Zuhause und zu jeder Zeit mit den Mobber*innen konfrontiert. Die von Kindern und Jugendlichen bevorzugt genutzten Kommunikationsmedien sind somit zugleich auch Räume, in denen sie Cybermobbing erleben können (Cyberlife V 2024).
Die Tatsache, dass Online-Kommunikation überwiegend schriftlich bzw. visuell erfolgt und keine Face-to-Face-Interaktionen notwendig sind, kann die Hemmschwelle senken, etwas Verletzendes zu sagen oder andere bloßzustellen. Zudem ist es für Kinder und Jugendliche ebenso wie Erwachsene leicht möglich, verschiedene Profile auf Social Media anzulegen und andere so über ihre eigentliche Identität zu täuschen. Täter*innen von Cybergrooming nutzen dies aus und bauen darüber Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen auf. In dem Modul „Cybergrooming“ können Sie sich mit diesem Phänomen und pädagogischen Herangehensweisen auseinandersetzen.
Grundsätzlich trägt die vermeintliche Anonymität in Online-Settings dazu bei, dass beleidigende oder sexualisierende Kommentare und diskriminierende Hassrede zum Alltag im Internet gehören. Die Initiative Schau Hin! betont, dass gerade Kinder und Jugendliche besonders gefährdet sind, Hassrede zu erfahren oder zu fördern. Sie bekommen Hassbotschaften nicht nur mit oder sind selbst davon betroffen, sondern verbreiten sie zum Teil auch selbst – aus Unwissenheit oder bewusst.
In den Gruppendiskussionen und der Online-Befragung, die im Rahmen von SOSdigital durchgeführt wurden, berichten die befragten Fachkräfte, dass sie in ihren Angeboten eine Normalisierung von Grenzüberschreitungen und Übergriffen im Kontext digitaler Medien beobachten: Für ihre jungen Adressat*innen gehören sie zur Normalität des Internets. Ein Beispiel hierfür ist, wie oben bereits angerissen wurde, das ungefragte Weiterleiten von Sexting-Aufnahmen ohne Einwilligung der abgebildeten Person. Anstatt dieses übergriffige Verhalten als solches zu verurteilen, wird die Schuld häufig bei der betroffenen Person gesucht (Victim Blaming).
In den Gruppendiskussionen berichten die Fachkräfteteams nicht nur, dass Sexting-Aufnahmen nicht-konsensuell weitergeleitet werden, sondern auch, dass sexuelle und/oder gewaltvolle Bilder, Videos, Memes, Sticker oder GIFs unter Gleichaltrigen verbreitet werden. Auch geschlechtliche, sexuelle oder rassistische Stereotype und rechtsextreme Positionen werden in diesen Formaten reproduziert und gestreut. Vor allem der Klassenchat wird hier als Online-Raum benannt, in dem die Gruppenmitglieder von ihren Peers unfreiwillig mit derartigen Inhalten konfrontiert werden.
Die Verbreitung von intimen, gewaltvollen oder diskriminierenden Inhalten über Gruppenchats kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn die Inhalte strafrechtlich relevant sind. Bei Inhalten, die nach den §§ 184b und 184c StGB als kinder- oder jugendpornografische Inhalte gelten, ist bereits der Besitz strafbar. Wenn Sie die rechtliche Dimension weiter vertiefen möchten, finden Sie auf Schau Hin! ein Kurzinterview mit einem Rechtsanwalt zu strafbaren Inhalten im Klassenchat. Wir empfehlen Ihnen außerdem die Handreichung des Bundesverbands Mobile Beratung zum pädagogischen Umgang mit problematischen Inhalten in Klassenchats. Dort finden Sie nicht nur ein Interview mit einer Rechtsanwältin zur Strafbarkeit von Chatinhalten und der hohen Priorität von pädagogischer Aufarbeitung, sondern auch Methodenvorschläge und Materialien.
Jetzt sind Sie wieder dran: Bitte denken Sie über die folgenden Fragen nach und notieren Sie Ihre Gedanken. Alles, was Sie hier ausfüllen ist nur für Sie. Ihre Daten werden nicht gespeichert.