Javascript is disabled or not supported. Please enable JavaScript to display the website correctly.
If there are any problems, please contact us!

Begrifflicher Kompass für diese Fortbildung

pexels-tara-winstead-8378740

BEARBEITUNGSDAUER 15-25 MINUTEN

 

Sprache entwickelt sich ständig weiter und spiegelt gesellschaftliche Veränderungen und Debatten wider. Die Themenbereiche sexualisierte Gewalt und Sexualität sind davon in besonderer Weise betroffen. Oft ist es nicht leicht, für diese komplexen Phänomene präzise Worte zu finden. Dennoch mussten auch wir uns bei der Entwicklung dieser Fortbildung an vielen Stellen für Begriffe und Abgrenzungen entscheiden.

Dieser Kompass bietet Ihnen daher eine Orientierung bei der Bearbeitung der gesamten Fortbildung. Sie können hier unsere Definitionen verwendeter Begriffe nachlesen, damit Sie die Fortbildungsinhalte besser einordnen können. Wir laden Sie herzlich dazu ein, unsere Definitionen mit Ihrem eigenen Verständnis abzugleichen und zu diskutieren.

Dieses Modul bietet Ihnen daher

  • einen Kompass zur Unterscheidung der verschiedenen Phänomene in dieser Fortbildung,
  • lädt Sie zur Auseinandersetzung mit Begriffen ein und
  • verweist Sie auf Möglichkeiten zur Vertiefung in anderen Modulen.

Zu Beginn werfen wir einen Blick auf die Begriffe Sexualität, Grenzverletzungen, Übergriffe und sexualisierte Gewalt.

Sexualität, Grenzverletzungen, Übergriffe, sexualisierte Gewalt – was meinen wir damit?

Damit Sie bei den folgenden Definitionen, aber auch bei den anderen Fortbildungsmodulen verstehen, was wir meinen, wenn wir von Sexualität, Grenzverletzungen, Übergriffen und sexualisierter Gewalt sprechen, ist es wichtig, vorab unser Begriffsverständnis zu klären.

 

Sexualität

Unter Sexualität verstehen wir einen elementaren und lebenslangen Aspekt des menschlichen Seins. Sexualität umfasst körperliche, emotionale, psychologische und soziale Dimensionen. Zu Sexualität gehören sexuelle Interessen und Vorlieben, Lust, Intimität, Formen der sexuellen und romantischen Beziehungsgestaltung, Solosexualität, sexuelle Interaktionen und Ausdrucksweisen sowie Fragen der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität.

Grenzverletzung und Übergriff

Unter einer Grenzverletzung verstehen wir, wenn jemand die persönlichen – körperlichen, psychischen, verbalen oder sexuellen – Grenzen einer anderen Person unabsichtlich überschreitet. Überschreitet eine Person die Grenzen einer anderen mit Absicht, sprechen wir dagegen von einem Übergriff. Beispiele für Übergriffe nach diesem Verständnis sind

  • wenn eine Person die persönlichen Grenzen einer anderen überschreitet, obwohl diese verbal oder non-verbal kommuniziert, dass sie damit nicht einverstanden ist;
  • wenn eine Person ihre Machtposition missbraucht, um Grenzen zu überschreiten, z.B. wenn Erwachsene Kinder oder Jugendliche zu sexuellen Handlungen überreden, aber auch
  • wenn intime Aufnahmen ohne Einverständnis der abgebildeten Person verbreitet werden.

Übergriffe können auch strafrechtlich relevant und verfolgt werden. Ob ein Übergriff strafrechtlich relevant ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, z.B. von der Schwere der Handlung, dem Vorsatz der Täter*innen und der Wirkung auf die Betroffenen.

Sexualisierte Gewalt

Unter sexualisierter Gewalt verstehen wir, wenn sexuelle Handlungen an, vor oder mit einer Person ohne ihr Einverständnis vorgenommen werden. Auch wenn sexuelle Handlungen an, vor oder mit einer Person ausgeführt werden, die nicht zustimmen kann, ist dies als sexualisierte Gewalt zu begreifen. Das betrifft Kinder unter 14 Jahren, aber auch Personen, die durch Bewusstseinseinschränkungen nicht zu sexuellen Handlungen einwilligen können. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass es sich immer auch um sexualisierte Gewalt handelt, wenn ein Kind unter 14 Jahren einer sexuellen Handlung mit einer erwachsenen Person vermeintlich zustimmt.

Nach unserem Verständnis umfasst sexualisierte Gewalt alle nicht-einvernehmlichen Handlungen – unabhängig davon, ob mit oder ohne Körperkontakt. Als Oberbegriff für verschiedene übergriffige Verhaltensweisen umfasst sexualisierte Gewalt daher beispielsweise die Sexualisierung von Minderjährigen durch Kommentare, die Nötigung zu sexuellen Handlungen sowie verbale sexuelle Belästigung – und zwar alles on- genauso wie offline.

Bilder- und Videophänomene im Kontext von Sexualität und sexualisierter Gewalt

Bilder und Videos spielen bei Sexualität und sexualisierter Gewalt im Kontext digitaler Medien eine große Rolle. Häufig werden Phänomene in diesem Bereich durcheinandergeworfen und Begriffe synonym verwendet. Daher werfen wir nun einen Blick auf verschiedene bild- und videobasierte Phänomene, die bei der pädagogischen Arbeit zu Sexualität und sexualisierter Gewalt im Kontext digitaler Medien eine große Rolle spielen.

Neben kurzen Definitionen finden Sie bei den folgenden Beschreibungen jeweils knappe Fallbeispiele, die die Komplexität der Phänomene verdeutlichen.

Fragen Sie sich beim Lesen:

  • Passt die Definition zu meinem eigenen Verständnis?
  • Was assoziiere ich mit den Fallbeispielen und wie würde ich damit umgehen?
  • Pornografie

    Unter Pornografie werden Darstellungen verstanden, die sexuelle Handlungen von Erwachsenen explizit und fokussiert abbilden. Sie werden für die kommerzielle oder nicht-kommerzielle Verbreitung produziert. Die Verbreitung pornografischer Inhalte an Minderjährige ist strafbar (§184 StGB).

    Wenn in dieser Fortbildung von Pornografie die Rede ist, sind damit ausschließlich Darstellungen gemeint, die mit Zustimmung aller Beteiligten entstanden sind und einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen zeigen. Darstellungen, auf die dies nicht zutrifft, werden als Darstellungen sexueller Ausbeutung oder sexuelle Missbrauchsabbildungen verstanden. Diese beiden Begriffe werden Ihnen in diesem Modul später nochmal begegnen.

    Online-Plattformen wie beispielsweise YouPorn ermöglichen einen leichten Zugang zu Pornografie. Damit sind sie auch für Kinder und Jugendliche einfacher zugänglich. Eine Studie der Landesanstalt für Medien NRW hat gezeigt, dass Kinder und Jugendliche am häufigsten zwischen 12 und 14 Jahren zum ersten Mal mit Pornografie in Kontakt kommen. Grundsätzlich begegnet ihnen Pornografie auch oft, ohne dass sie selbst aktiv danach suchen (Landesanstalt für Medien NRW 2023: 15 f.). In der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sollten Sie bei dem Thema Pornografie den Aspekt der Freiwilligkeit bzw. Unfreiwilligkeit des Kontaktes deshalb mitbedenken. Mögliche Szenarien könnten sein:

    Anton, 11 Jahre, wird von seinem älteren Bruder aufgefordert, etwas bei Google Images einzutippen und bekommt nur lauter pornografische Bilder angezeigt.

    Sarah, 13 Jahre, ist neugierig, wie Sex aussieht. Sie geht auf die Seite YouPorn und schaut sich dort um. Bei der Altersabfrage klickt sie an, dass sie schon 18 Jahre alt ist.

    Timur, 15 Jahre, sieht, dass im Klassenchat ein Video geschickt wurde und lädt sich das Video runter. Er stellt dann fest, dass es ein Porno-Clip ist.

    Lou und Emma, beide 16 Jahre, schauen sich zum Vorspiel gemeinsam einen Porno an.

    Wie Sie mit Pornografie in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen umgehen, hängt auch davon ab, wie Sie selbst dazu stehen. In dem Modul „Online-Pornografie“ können Sie sich mit verschiedenen Haltungen gegenüber Pornografie auseinandersetzen. Dort erfahren Sie auch mehr über den rechtlichen Hintergrund von Pornografie.

    Neben Pornografienutzung ist auch Sexting eine Praktik, die zu den Online-Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen gehört. Im nächsten Kapitel schauen wir uns deswegen dieses Phänomen an.

  • Sexting

    Unter Sexting versteht man das Versenden von erotischen oder sexuell-expliziten Textnachrichten, Fotos oder Videos mittels digitaler Medien. Eine repräsentative Befragung der Landesanstalt für Medien NRW (2023) hat ergeben, dass mehr als ein Fünftel der befragten 11- bis 17-Jährigen schon mal mindestens eine Sexting-Nachricht versendet hat. Sexting ist damit eine nicht zu vernachlässigende sexuelle Online-Praktik von Kindern und Jugendlichen.

    Sexting kann als Ausdruck sexuellen Ausprobierens und einer selbstbestimmten Sexualität gesehen werden. Problematisch wird es, wenn Grenzen nicht gewahrt werden. Im pädagogischen Umgang mit Sexting spielen deswegen Einvernehmlichkeit und der achtsame Umgang miteinander eine große Rolle. Vor diesem Hintergrund können verschiedene Szenarien auftreten, zum Beispiel:

    Leo, 17 Jahre, tauscht mit einem Urlaubsflirt Nacktfotos aus, nachdem sich beide beim Verabschieden am Bahnhof gefragt haben, ob sie das wollen.

    Timo, 15 Jahre, macht ein Dickpic und schickt es an seinen Schwarm aus der Klasse. Er glaubt, sie findet ihn auch ganz gut, ist sich aber nicht sicher.

    Yvonne, 17 Jahre, sextet regelmäßig mit ihrer festen Freundin Lena, 19 Jahre. Außerdem hat sie sich vor ein paar Wochen in Klara, 17 Jahre, aus dem Volleyball-Team verknallt. Die beiden flirten per WhatsApp und schicken sich gegenseitig erotische Fotos.

    In dem Modul „Online-Kommunikation unter Peers“ können Sie sich mit dem Phänomen Sexting weiter befassen. Im nächsten Kapitel schauen wir uns nun erst einmal noch das Phänomen nicht-konsensueller Weiterleitung von intimen Aufnahmen an: Wenn Sexting-Aufnahmen gegen den Willen der abgebildeten Person weiterversendet werden, ist dies übergriffiges Verhalten, das – im Gegensatz zum konsensuellen Sexting – zu problematisieren ist.

  • Nicht-konsensuelle Weiterleitung von intimen Aufnahmen

    Die nicht-konsensuelle Weitergabe von intimen Aufnahmen stellt immer eine erhebliche Grenzüberschreitung dar. Nicht das Sexting an sich ist problematisch, sondern die Weiterleitung der Fotos oder Videos gegen den Willen der abgebildeten Person. Betrachten Sie bitte folgenden Fall:

    Ayla, 14 Jahre, hat ihrem Freund Ben, ebenfalls 14 Jahre, ein Nacktfoto geschickt, als sie noch ein Paar waren. Als sie sich von ihm trennt, schickt Ben das Foto aus Rache im Klassenchat rum. Ein paar Leute schicken es an Freund*innen aus anderen Klassen und bald hat es die ganze Schule gesehen.

    Dass Ayla ein Nacktfoto erstellt und einvernehmlich an Ben gesendet hat, kann als selbstbestimmte Sexualitäts- und Beziehungsgestaltung von Ayla und Ben gesehen werden. Ben begeht jedoch einen Übergriff, als er das Foto gegen den Willen der abgebildeten Ayla versendet. Auch die anderen Weiterleitenden verhalten sich übergriffig.

    Was denken Sie, wie geht der Fall von Ayla und Ben weiter? Was könnten Herausforderungen sein und was sollte aus einer pädagogischen Perspektive beachtet werden?

    Häufig kommt es in derartigen Fällen zu Victim Blaming: Die Verantwortung und Schuld werden bei der Person, die die Aufnahme gemacht hat, gesehen und nicht bei der Person, die das Bild oder das Video gegen den Willen versendet hat. In dem Modul „Online-Kommunikation unter Peers“ erfahren Sie mehr darüber, wie Sie mit Kindern und Jugendlichen dazu arbeiten können.

    Schon gewusst? Wenn junge Menschen Sexting-Aufnahmen von anderen Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen weiterleiten bzw. besitzen, kann das unter die §§ 184b oder 184c des Strafgesetzbuchs fallen und als Verbreitung bzw. Besitz von Kinder- und Jugendpornografie strafrechtlich verfolgt werden. Die Polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2022 zeigt auf, dass bei den erfassten Fällen von Jugendpornografie ein großer Teil (43,1 %) der Tatverdächtigen selbst im Jugendalter ist (Bundeskriminalamt 2023: 20).

    Im nächsten Abschnitt werfen wir einen Blick in das Strafgesetzbuch, um die rechtlichen Hintergründe des Umgangs mit intimen Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen besser zu verstehen.

  • Ein Exkurs in das Strafrecht: Kinder- und Jugendpornografie nach §§ 184b und 184c StGB

    Im Strafrecht werden unter den §§ 184b und 184c StGB das Verbreiten, der Erwerb und Besitz kinder- bzw. jugendpornografischer Inhalte definiert und geregelt. Unter kinder- bzw. jugendpornografische Inhalte fallen Bilder und Videos, die Kinder bzw. Jugendliche in sexuellen Handlungen, in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung ganz oder teilweise unbekleidet oder mit entblößten Genitalien in sexuell-aufreizender Weise zeigen.

    Der Fokus der Definition liegt auf dem Alter der abgebildeten Person. Dadurch umfasst die gesetzliche Regelung eine Bandbreite an Straftaten. Unter den Paragraphen werden Taten erfasst, in denen Kinder oder Jugendliche durch Erwachsene sexuell missbraucht und dabei gefilmt werden, aber auch ursprünglich konsensuell erstellte Sexting-Aufnahmen, die gegen den Willen der abgebildeten jungen Person weitergeleitet werden. Damit machen sich auch Kinder und Jugendliche der Verbreitung und des Besitzes von Kinder- bzw. Jugendpornografie strafbar, wenn sie Sexting-Inhalte nicht-konsensuell weiterleiten oder herunterladen oder aber auch Inhalte von sich selbst erstellen und diese über Plattformen und Apps wie YouTube, Snapchat oder TikTok streuen (Bundeskriminalamt 2023: 18).

    Schon gewusst? Nicht nur die Verbreitung, sondern auch der Besitz sogenannter kinder- bzw. jugendpornografischer Inhalte ist strafbar. Wenn Betroffene sich Ihnen anvertrauen und dabei Material zukommen lassen wollen, kann dies auch Sie als Fachkraft betreffen. Bei den Qualitätskriterien zum Umgang mit Missbrauchsabbildungen des Projekts Beyond Digital Violence können Sie sich informieren, wie Sie mit dieser Problematik fachlich umgehen können.

    Die große Bandbreite an Inhalten, Tatkontexten und Täter*innen-Gruppen, die unter die gesetzlichen Bestimmungen zu Kinder- und Jugendpornografie fallen, fordert nicht nur die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch die pädagogische Praxis heraus. Kinder und Jugendliche können auf unterschiedliche Weise mit dieser Bandbreite an Inhalten in Berührung kommen und als Betroffene genauso wie als grenzverletzende Person in Erscheinung treten. Hier verschiedene denkbare Szenarien:

    Theo, 12 Jahre, bekommt ein Foto zugeschickt, auf dem ein Junge in seinem Alter nackt mit einer Peitsche abgebildet ist. Er findet das irritierend und schickt es an seinen besten Freund weiter, weil er darüber reden will.

    Max, 15 Jahre, schickt ein Foto von seinem Penis unkommentiert an Simon, 15 Jahre. Simon ärgert sich darüber und teilt es im Klassenchat. Er sendet das Foto außerdem an seine Mutter, die gerade bei der Arbeit ist.

    Miriam, 16 Jahre, wurde mehrere Jahre lang von ihrem Vater sexuell missbraucht. Er hat die Übergriffe gefilmt und alles auf einer Darknet-Plattform hochgeladen.

    In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen lohnt es sich, die Phänomene differenziert zu betrachten und entsprechend mit den jungen Adressat*innen zu kommunizieren. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit und überlegen Sie: Wie würden Sie die oben genannten Fälle bezeichnen? Sind die strafrechtlichen Begriffe Kinder- und Jugendpornografie aus Ihrer Sicht hier passend?

  • Alternativen zu den Begriffen Kinder- und Jugendpornografie: Sexuelle Missbrauchsabbildungen und Darstellungen sexueller Ausbeutung

    Im Fachdiskurs werden die Begriffe Kinder- und Jugendpornografie insbesondere aufgrund ihrer sprachliche Wirkmacht kritisch betrachtet und abgelehnt. Der Begriffsteil „Pornografie“, der im alltäglichen Sprachgebrauch in der Regel mit Darstellungen von sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen assoziiert wird, lädt zu einer sprachlichen Verharmlosung ein. Das ist vor allem dann zu kritisieren, wenn der Begriff für Aufnahmen von sexuellen Übergriffen von Erwachsenen gegenüber Kindern und Jugendlichen verwendet wird. Für solche Fälle wird vermehrt der Begriff sexuelle Missbrauchsabbildung vorgeschlagen.

    Der Begriff sexuelle Missbrauchsabbildung ist weder im Fachdiskurs noch im Strafrecht klar definiert und wird unterschiedlich verwendet. In dieser Fortbildung verwenden wir den Begriff Missbrauchsabbildung für Bild- oder Videoaufnahmen, die während sexueller Übergriffe gegen Kinder und Jugendliche angefertigt und potentiell auch verbreitet wurden.

    Sie möchten sich mit weiteren Definitionen des Begriffs auseinandersetzen? Eine Diskussion und ein psychosoziales Verständnis des Begriffs Missbrauchsabbildung finden Sie zum Beispiel bei dem Projekt Beyond Digital Violence.

    Das internationale Netzwerk ECPAT schlägt in einem mehrsprachig-veröffentlichten terminologischen Leitfaden (2018) die Verwendung des Begriffs Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern vor. Unter sexueller Ausbeutung werden Taten verstanden, die einen Tauschhandel oder (das Versprechen von) Gegenleistungen mitenthalten (vgl. ebd.: 24). Der Begriff Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern umfasst im Gegensatz zu dem Begriff Missbrauchsabbildungen auch Darstellungen, „die das Kind sexualisieren und ausbeuten, ohne explizit den Missbrauch des Kindes darzustellen“ (ebd.: 41). Unter diesem weiteren Begriff fallen also auch Darstellungen von Kindern in sexualisierten Posen oder Alltagsdarstellungen, die zur sexuellen Befriedigung zweckentfremdet werden. In dieser Definition stehen also die Produktion, Verbreitung oder Nutzung zu sexuellen Zwecken im Vordergrund.

    In dem Modul „Missbrauchsabbildungen, Darstellungen sexueller Ausbeutung & Missbrauch von Abbildungen“ erfahren Sie mehr darüber, wie Sie zu diesem Thema betroffenenorientiert arbeiten können.

    Im nächsten Abschnitt werden zwei Formen der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen mittels Bild- und Videomaterial beleuchtet: Sexuelle Erpressung und die Zweckentfremdung von Bildern und Videos.

  • Sexuelle Erpressung und Missbrauch von Bildern und Videos

    Digitale Medien sind nicht nur ein Raum, in dem sich Kinder und Jugendliche mit Gleichaltrigen austauschen, ausprobieren und kreativ entfalten können, sondern auch ein Raum, den erwachsene Täter*innen nutzen, um sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auszuüben oder vorzubereiten.

    Täter*innen bedienen sich der Kontaktanbahnung über digitale Medien. Sie bauen online eine Beziehung zu Kindern und Jugendlichen auf und fordern sie auf, sexuelle Aufnahmen von sich zu erstellen und zu versenden oder sich per Video-Anruf nackt oder sexualisiert zu zeigen. Wenn Täter*innen diese Aufnahmen nutzen, um die betroffenen Kinder und Jugendliche zu erpressen, spricht man von sexueller Erpressung oder auch Sextortion (engl. Zusammensetzung aus „sex“ und „extortion“). Die Erpressung mit intimen Bild- und Videomaterial wird von Täter*innen auch als Grooming-Strategie genutzt, um Übergriffe im analogen Raum vorzubereiten. Im Modul „Cybergrooming“ erfahren Sie mehr darüber, wie Sie mit Kindern und Jugendlichen zu diesem Thema präventiv arbeiten und welche Aspekte Sie dabei berücksichtigen können.

    Auch bei Bildern und Videos, die Kinder und Jugendliche von sich selbst auf ihren Social Media Profilen hochladen oder die von erwachsenen Bezugspersonen öffentlich geteilt werden, besteht ein Risiko, dass diese zweckentfremdet und missbräuchlich zur sexuellen Befriedigung, Weiterbearbeitung und Vernetzung mit anderen Täter*innen genutzt werden. Vor diesem Hintergrund ist auch der Einsatz generativer KI-Tools zu beachten, worüber Sie im Modul „Sexualität, sexualisierte Gewalt und Künstliche Intelligenz“ weiterführende Informationen finden.

Testen Sie Ihr Wissen: Nachdem Sie sich mit den Definitionen oben vertraut gemacht haben, können Sie in dem folgenden Kreuzworträtsel jetzt Ihr Wissen testen.

Sie sind nun am Ende des Moduls angelangt und haben viele Begriffe entweder kennengelernt oder wiederentdeckt. Andere Begriffe haben Sie vielleicht verworfen. Die Suche nach passenden Begriffen ist ein fortlaufender Prozess, da sich Sprache ständig weiterentwickelt und gesellschaftliche Veränderungen und Debatten spiegelt. Wir laden Sie deshalb dazu ein, sich auch zukünftig immer wieder mit Begriffen auseinanderzusetzen. Die Materialien der Arbeitsgemeinschaft ECPAT Deutschland bieten hierbei Unterstützung für eine vertiefte Auseinandersetzung.

Verwendete Literatur

Bundeskriminalamt (2023): Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen. Bundeslagebild 2023. Online verfügbar unter https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/BLBSexualdeliktezNvKindernuJugendlichen2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4, zuletzt geprüft am 15.08.2024.

ECPAT Deutschland e.V. (2018): Terminologischer Leitfaden für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt. ECPAT Deutschland. Online verfügbar unter https://ecpat.de/wp-content/uploads/2018/11/ECPAT-Terminologischer-Leitfaden-DE.pdf, zuletzt geprüft am 15.08.2024.

Landesanstalt für Medien NRW (2023): Erfahrung von Kindern und Jugendlichen mit Sexting und Pornos. Zentrale Ergebnisse der Befragung 2023. Online verfügbar unter https://www.medienanstalt-nrw.de/studie-porno-sexting-minderjaehrige-2023, zuletzt geprüft am 15.08.2024.

Vobbe, Frederic; Kärgel, Katharina (2023): Mediatisierte sexualisierte Gewalt: Qualitätskriterien zum Umgang mit Missbrauchsabbildungen. Beyond Digital Violence. Online verfügbar unter https://byedv.de/2023/04/30/qualitaetskriterien-zum-umgang-mit-missbrauchsabbildungen/, zuletzt geprüft am 15.08.2024.