Javascript is disabled or not supported. Please enable JavaScript to display the website correctly.
If there are any problems, please contact us!

Missbrauchsabbildungen, Darstellungen sexueller Ausbeutung & Missbrauch von Abbildungen

pexels-lenin-estrada-117221-2569997

BEARBEITUNGSDAUER 15-20 MINUTEN

 

Sexuelle Missbrauchsabbildungen, Darstellungen sexueller Ausbeutung und der Missbrauch von Abbildungen von Kindern und Jugendlichen stellen ein komplexes Thema dar, zu dem Sexualpädagogik, Medienpädagogik und Prävention sexualisierter Gewalt einen je spezifischen Beitrag leisten können. Die Komplexität des Themas zeigt sich in den sich teilweise überschneidenden Begrifflichkeiten und der Vielfalt des Phänomenbereichs. Aber auch in den unterschiedlichen Dimensionen, die in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen thematisiert oder von diesen selbst eingebracht werden können.

Hinweis: Bevor Sie mit diesem Modul loslegen, empfehlen wir Ihnen, vorab das Modul „Begrifflicher Kompass für diese Fortbildung“ zu besuchen. Dort finden Sie unsere Definitionen der Begriffe „sexuelle Missbrauchsabbildungen“ und „Darstellungen sexueller Ausbeutung“. Wir haben uns im vorliegenden Modul bewusst dafür entschieden, den Phänomenbereich nicht unter dem Titel Kinder- und Jugendpornografie zu thematisieren, sondern Ihnen alternative Begriffe und Phänomenbeschreibungen anzubieten.

 

Dieses Modul bietet Ihnen die Möglichkeit,

  • einen Überblick über den Phänomenbereich zu gewinnen und dabei gezielt den Bezug zu (sexualisierter) Gewalt, Sexualität und digitalen Medien zu reflektieren.
  • sich mit den jeweiligen Perspektiven der Medienpädagogik, der Sexualpädagogik und der Prävention von sexualisierter Gewalt auseinander zu setzen.

Eine Herausforderung in Bezug auf das Thema besteht darin, eine Sprache zu finden, die die unterschiedlichen Phänomene präzise erfasst und gleichzeitig den Erfahrungen und Wahrnehmungen von Kindern und Jugendlichen gerecht wird. Aus einer pädagogischen Perspektive sind hierbei Entstehungskontext, Inhalt und Form des Materials sowie dessen Verbreitung und Rezeption relevante Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Zentral ist außerdem das Alter der betroffenen wie auch der gewaltausübenden Personen.

Bevor Sie sich anhand verschiedener Fallbeispiele mit der Perspektive der Prävention sexualisierter Gewalt, der Sexualpädagogik und der Medienpädagogik vertraut machen können, werfen wir deshalb zunächst einen Blick auf die verschiedenen Erscheinungsformen und Facetten des Phänomenbereichs.

Sexuelle Missbrauchsabbildungen und Darstellungen sexueller Ausbeutung – digitale Dokumente sexualisierter Gewalt

Sexuelle Missbrauchsabbildungen umfassen Bild- und Videoaufnahmen, die sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen dokumentieren (Saimeh 2024). Im engeren Sinne handelt es sich um Material, das unter Ausübung sexualisierter Gewalt entstanden ist und diese zugleich abbildet. Bei den gewaltausübenden Personen muss es sich nicht zwangsläufig um Erwachsene handeln. Auch die folgende Konstellation kann unter diesen Begriff fallen: Einem Jungen wird von älteren Jugendlichen die Hose heruntergezogen, er wird in sexualisierender Weise an den Genitalien berührt und dabei gefilmt. Wobei sprachlich die Formulierung „Abbildung eines sexuellen Übergriffs“ bzw. „Abbildung sexualisierter Gewalt“ hier sinnvoller erscheint. Damit kann der Unterschied zu Taten von Erwachsenen gegenüber Kindern oder Jugendlichen betont werden (Arbeitsstab UBSKM 2024).

Demgegenüber gibt es auch Material, das weder sexuelle Übergriffe noch Täter*innen mit abbildet, trotzdem aber ein Produkt sexueller Ausbeutung ist. Diese Art von Material entsteht unter Anwendung von Zwang oder auch Manipulation, ohne dass sexualisierte Gewalthandlungen in den Darstellungen explizit gezeigt werden (Gysi 2024). Es stellt jedoch Kinder und Jugendliche in sexualisierter Weise dar. Minderjährige werden als Sexualobjekte inszeniert und die Darstellungen für sexuelle Zwecke produziert und missbraucht. Dieses Material bezeichnen wir deshalb als Darstellungen sexueller Ausbeutung.  Dazu zählen Posing-Bilder oder -Videos, die Kinder oder Jugendliche ganz oder teilweise entblößt zeigen und beispielsweise im Rahmen von Cybergrooming oder durch Erpressung („Sextortion“) selbst hergestellt wurden. Aber auch heimlich aufgenommene Bilder von Kindern oder Jugendlichen in Toiletten, Duschen oder Umkleidekabinen gehören dazu. Das heimliche Fotografieren oder Filmen intimer Körperstellen wird umgangssprachlich auch als „Upskirting“ (unter den Rock) oder „Downblousing“ (ins Dekolleté)  bezeichnet. Kritisch an diesen Begriffen ist, dass sie vor allem weibliche Körper in den Fokus rücken und die Betroffenheit von Jungen* und jungen Männern* ausblenden können.

Digitale Medien sind nicht nur bei der Herstellung sexueller Missbrauchsabbildungen und Darstellungen sexueller Ausbeutung von Bedeutung. Die Inhalte können von den Täter*innen online verbreitet werden. Für Betroffene bedeutet das, dass die Taten abrupt und ohne ihre Kontrolle offengelegt werden könnten. Dies kann auch im späteren Leben zu erneuten Gewalterfahrungen (Re-Viktimisierung) führen (Kärgel und Vobbe 2023). Täter*innen können die Androhung einer Veröffentlichung außerdem als Druckmittel nutzen, um weiterhin Gewalt auszuüben.

Die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von sexuellen Missbrauchsabbildungen und von Darstellungen sexueller Ausbeutung kann auch durch Personen erfolgen, die nicht an der Produktion beteiligt sind, darunter Kinder und Jugendliche. Klicksafe (2021) gibt hierzu nähere Erläuterungen:

„Wie Kinder und Jugendliche an das strafbare Material kommen, ist nicht immer ganz klar. In einigen Fällen kam es vor, dass Chatgruppen von erwachsenen, pädosexuellen Täter*innen gegründet wurden, um gezielt Kinder und Jugendliche einzuladen. Die dort geteilten Inhalte wurden später von den Minderjährigen in anderen Chatgruppen, zum Beispiel im Klassenchat, weiterverbreitet. So erreichten die unzulässigen Bilder und Videos innerhalb kürzester Zeit eine große Verbreitung unter Kindern und Jugendlichen.“

Verbreitung, Erwerb und Besitz sind strafbar und stellen digitale Gewalttaten dar, die die sexuelle Integrität der abgebildeten Person verletzen. Allerdings gelten Kinder unter 14 Jahren als strafunmündig und können somit nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Jetzt sind Sie gefragt!

Missbrauch von Abbildungen von Kindern und Jugendlichen – digitale sexualisierte Gewalt

Es gibt eine Reihe von Phänomenen, bei denen Aufnahmen sexueller Handlungen, ganz oder teilweise entblößter Körper oder intimer Körperteile von Minderjährigen im Fokus stehen, das Material selbst aber nicht in Gewalt- oder Zwangskontexten entstanden ist. Erst durch sexualisierte Kommentierung, nicht einvernehmliches Versenden oder Verbreiten werden sie zu digitaler sexualisierter Gewalt.

So können Bilder und Videos aus dem Alltag dekontextualisiert werden (Dekker et al. 2016). Ein Beispiel hierfür ist die Sexualisierung von Inhalten in sozialen Medien durch Kommentare. Diese Form der Dekontextualisierung kann die Wahrnehmung der veröffentlichten Inhalte verändern und negative Folgen für die Betroffenen haben.

Die ungewollte Konfrontation mit sexuell expliziten Bildern und Videos stellt wiederum eine Form von Belästigung oder auch Exhibitionismus dar. Ein typisches Szenario ist das nicht-einvernehmliche Versenden von „Dickpics“. Das unerwünschte und unaufgeforderte Versenden von sexuell expliziten Bildern oder Videos ist dabei auch unter dem Begriff „Cyberflashing“ bekannt.

Auch ursprünglich einvernehmlich hergestellte und ausgetauschte sexualbezogene Aufnahmen – seien es Nacktaufnahmen oder Aufnahmen von sexuellen Handlungen – können eine gewaltsame Wendung erfahren. Werden sie ohne Einwilligung der betroffenen Person an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht, handelt es sich um digitale sexualisierte Gewalt. Die sexuelle Integrität der betroffenen Person wird dabei verletzt. Auch das bloße Verbreiten solcher Bilder stellt eine Verletzung der sexuellen Integrität der abgebildeten Person dar.

Bereit für die nächste Herausforderung?

Nach diesem Überblick über den Phänomenbereich können Sie sich nun anhand von Fallbeispielen die Perspektiven der drei Fachkräftegruppen und ihre jeweiligen Zugänge zum Themenfeld erarbeiten.

Pädagogischer Umgang – Was kann man von Präventionsfachkräften, Medienpädagog*innen und Sexualpädagog*innen lernen?

In der qualitativen Teilstudie von SOSdigital berichteten die befragten Teams von verschiedenen Situationen aus ihrer Arbeit, in denen es um Bild-/Videomaterial und digitale sexualisierte Gewalt ging. Einige Teams beschrieben auch genauer, wie sie mit diesen Situationen umgegangen sind. In Anlehnung an diese Berichte werden im Folgenden drei typische Fallkonstellationen vorgestellt. Unter der Fallbeschreibung finden Sie Umgangsweisen, mit denen Fachkräfte der Prävention sexualisierter Gewalt, der Medienpädagogik und der Sexualpädagogik aus ihrer jeweiligen Perspektive zur pädagogischen Bearbeitung beitragen. Diese lassen sich gut miteinander verknüpfen und leicht in die eigene Arbeit integrieren.

Die dargestellten Umgangsweisen sollen eine konkrete Vorstellung von den jeweils fachspezifischen Zugängen vermitteln. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließende Liste von Handlungsempfehlungen, sondern vielmehr um Anregungen, die es ermöglichen sollen, eine präventive, sexualpädagogische und medienpädagogische Perspektive einzunehmen.

Fallbeispiel: „Kinderpornografie“ im Klassenchat

In einer 9. Klasse einer weiterführenden Schule sind die Schüler*innen in einem gemeinsamen Chat organisiert, der für organisatorische Belange, Hausaufgaben und private Gespräche genutzt wird. Im Laufe der Zeit wird der Chat immer mehr für das Teilen von Memes, Videos und anderen Inhalten genutzt, die oft nicht schulbezogen sind.

Ein Schüler namens Paul (14 Jahre alt) hat auf dem Smartphone seines älteren Bruders ein Video entdeckt. Es zeigt ein Mädchen in einem sexuellen Kontext, wobei die Darstellung gewaltsame und unfreiwillige Elemente beinhaltet. Auch eine erwachsene Person ist darauf zu sehen. Er findet das Video „witzig“ und möchte seine Mitschüler*innen beeindrucken. Er lädt das Video auf sein eigenes Handy und überlegt nicht lange, bevor er es in den Klassengruppenchat schickt.

Sobald Paul das Video in den Klassengruppenchat hochgeladen hat, verbreitet es sich schnell. Mehrere Schüler*innen teilen es innerhalb weniger Minuten mit anderen über ihre privaten Chats. Einige Schüler*innen lachen darüber, andere sind verwirrt oder sogar verstört.

  • Prävention sexualisierter Gewalt

    Kindern und Jugendlichen bewusst machen, dass eine Verbreitung von Bildern und Videos, die Kinder und Jugendliche sexualisiert zeigen, eine Form von nicht-körperlicher Gewalt darstellt. Sie dazu anhalten, sich Hilfe und Unterstützung bei erwachsenen Vertrauenspersonen zu holen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass sexuell explizites Material von Kindern und Jugendlichen verbreitet wird.

  • Medienpädagogik

    Kindern und Jugendlichen vermitteln, dass sie den automatischen Download von Dateien deaktivieren können. So können sie verhindern, mit sexuellen Missbrauchsabbildungen konfrontiert zu werden und sich ggf. des Besitzes strafbar zu machen.

  • Sexualpädagogik

    Kindern und Jugendlichen den Unterschied zwischen einvernehmlichen, erlaubten Ausdrucksformen von Sexualität und verbotenen sexualisierten Gewalthandlungen vermitteln.

Fallbeispiel: „Ungewolltes Sexting“ bei Online-Kontakten

Nach einem sexualpädagogischen Workshop in einer 10. Klasse vertraut sich Lisa (16 Jahre) der Workshopleiterin an. Lisa berichtet, emotional aufgewühlt, dass sie vor einiger Zeit eine Online-Beziehung mit einem deutlich älteren „Typen“ hatte. Die beiden hatten sich über Instagram kennengelernt. Lisa fällt es sichtlich schwer, darüber zu reden. Sie erzählt, dass sie ihm intime Fotos von sich geschickt hat, obwohl sie sich unwohl fühlte. Sie beschreibt, dass sie rückblickend erkennt, dass auch Manipulation im Spiel war. Sie äußert, durch starke Ekel- und Schamgefühle belastet zu sein. Sie hat sich noch niemanden anvertraut, weil sie Angst hat, verurteilt zu werden.

  • Prävention sexualisierter Gewalt

    Würdigen, dass die Person sich anvertraut hat. Negative Kommentare oder Urteile über die Entscheidung, die Fotos zu versenden, werden vermieden. Stattdessen werden manipulative und/oder gewaltvolle Handlungen der anderen Person kritisiert und deutlich gemacht, dass die andere Person die Schuld trägt. Im Einzel-/Gruppensetting über Möglichkeiten und Grenzen einer Löschung bereits verbreiteten Materials aufklären und als mögliche andauernde Belastung für Betroffene thematisieren.

  • Medienpädagogik

    Im Einzel-/Gruppensetting eine kritische Reflexion über die Dynamiken und Mechanismen der digitaler Kommunikation initiieren und begleiten. Zum Beispiel, wie die Schnelligkeit, mit der digitale Inhalte versandt werden können, impulsives Handeln begünstigen kann. Bewusste Mediennutzung fördern, indem alternative Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

  • Sexualpädagogik

    Gefühle, Gedanken und Erfahrungen bezogen auf das Versenden sexuell expliziten Materials im Einzelgespräch als gültig und berechtigt anerkennen, ohne sie zu bewerten, abzulehnen oder zu korrigieren. Im Einzel-/Gruppensetting eine Auseinandersetzung über den Umgang mit eigenen Gefühlen und Möglichkeiten, Grenzen zu setzen, initiieren und begleiten.

Fallbeispiel: Sexualisierte, digitale Peer-Gewalt

In einer 8. Klasse gehen mehrere Jungs nach dem Sportunterricht in die Umkleide. Während alle sich umziehen, beginnt einer der Schüler, Ben, seinen Mitschüler, Lukas, zu demütigen. Er macht abfällige, sexualisierte Bemerkungen über seinen Körper und fordert die anderen auf, mitzumachen. Einige lachen, während andere zögernd mitziehen. Schließlich wird Lukas gegen die Wand gedrängt, und Ben fasst ihn an den Penis und imitiert, ihn zu befriedigen. Die anderen sehen zu oder filmen. Lukas fühlt sich erniedrigt, beschämt und ist nicht in der Lage, sich zu wehren. In den folgenden Tagen kursiert das Video in der Klasse, und Lukas zieht sich immer mehr zurück. Er vertraut sich schließlich einer Lehrkraft an, die sofort Hilfe einleitet.

  • Prävention sexualisierter Gewalt

    Dem betroffenen Kind oder Jugendlichen Beratungs- und Therapiemöglichkeiten anbieten. Den Kindern und Jugendlichen, die Übergriffe begehen, verdeutlichen, dass sexualisierte Demütigungen und Übergriffe sowie die Beteiligung daran (z.B. durch Zuschauen, Filmen oder Weitergeben der Aufnahmen) nicht akzeptabel sind und strafrechtliche Konsequenzen haben können.

  • Medienpädagogik

    Aufklärung aller Beteiligten über die Funktionen, die die Erstellung und Weitergabe von Bild-/Videomaterial im sozialen Miteinander der Klasse einschließlich der Lehrkräfte hat (z.B. Kontrollausübung, Gruppendruck, Sensationslust). Konsequenzen für den Einzelnen und die Gruppe aufzeigen.

  • Sexualpädagogik

    Kindern und Jugendlichen Konsens, Autonomie und respektvolle Beziehungen als positives Gegenmodell vermitteln und damit einem verzerrten Bild von Sexualität und der Normalisierung sexualisierter Übergriffe vorbeugen.

Reflektieren & Anwenden

Sie sind nun am Ende des Moduls angelangt. Sie haben einen Überblick über den Phänomenbereich erhalten und sich anhand von Fallbeispielen mit den jeweiligen Perspektiven der Medienpädagogik, der Sexualpädagogik und der Prävention sexualisierter Gewalt auseinandergesetzt.

Im Folgenden finden Sie Materialien und Tipps für die Praxis sowie Literaturhinweise, wenn Sie sich weiter mit dem Themenbereich sexuelle Missbrauchsabbildungen, Darstellungen sexueller Ausbeutung und Missbrauch von Abbildungen von Kindern und Jugendlichen beschäftigen möchten. Wenn Sie dieses Modul bearbeitet haben, weil Sie aktuell mit einem Fall befasst sind, empfehlen wir Ihnen, sich Unterstützung bei einer lokalen Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt zu holen. Im Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch  finden Sie Fachberatungsstellen in Ihrer Nähe.

Wo finde ich Materialien und Tipps für die Praxis?

In der Praxismaterialiensammlung auf dieser Website finden Sie einen Reflexionsbogen sowie eine Methodenbeschreibung zum Thema nicht-konsensuelle Weiterleitung von intimen Bildern, die von Violetta e.V. entwickelt wurden.

Sie finden bei den Praxismaterialien ebenfalls eine Methodenbeschreibung und -diskussion zur Methode „Bilderwelten: Mein Bild – Meine Wahl“, entwickelt von pro familia Schleswig-Holstein.

Die Landesanstalt für Medien NRW bietet Unterrichtsmaterial für die Klassen 7 bis 9 zum Thema „Kinder- und Jugendpornografie im Klassenchat” an. Es soll über rechtliche und ethische Grenzen der Online-Kommunikation aufklären.

Die Landesanstalt für Medien NRW bietet Arbeitsmaterialien für die Jugendarbeit zum Thema „SaferSexting” an. Es zielt auf den Schutz junger Erwachsener ab und kann in Kleingruppen bearbeitet werden.

Einen Informationsbeitrag zur Fachdiskussion zum Thema „Darstellungen von Kindern und Jugendlichen als Sexualobjekte” finden sich im Gefährdungsatlas der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. behandelt in ihrer Arbeitshilfe „Sexualisierter Gewalt im digitalen Raum begegnen“ die rechtlichen Aspekte und die Strafbarkeit im Zusammenhang mit digitalen Übergriffen und dem Teilen sensibler Inhalte.

Das Informationsmaterial „Was Sie heute über Kinderschutz im Internet wissen sollten” von Innocence in Danger e. V. bietet Grundlagen zum Schutz von Kindern im digitalen Zeitalter. Ein eigenes Kapitel zum Thema „Sharegewaltigung” befasst sich damit, wie man mit veröffentlichte intime Inhalte von Kindern und Jugendlichen umgehen kann.

Innocence in Danger e.V. engagiert sich in einer Kampagne gegen sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen. Die #UNDDU? App ist ein praktisches Werkzeug, das haupt- und ehrenamtlichen Fachkräften eine mobile „Erste Hilfe“ zur Verfügung stellt. Ergänzend bietet das #UNDDU? Portal umfangreiche Informationen, Handlungsempfehlungen und Medien auch zum Thema „Digitale sexuelle Gewalt”.

Klicksafe informiert im Themenartikel „Sexualisierte Gewalt durch Bilder” über die verschiedenen Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt. Die Seite bietet zudem Tipps und Handlungsmöglichkeiten für Betroffene und deren Unterstützer*innen.

Klicksafe bietet in der Broschüre „Let’s talk about Porno” Informationen und Methoden zu sexualisierter Gewalt und digitalen Grenzverletzungen, einschließlich Themen wie sexualisierte Sprache, Nudes und Dickpics.

Die Kampagne #dontsendit des Bundeskriminalamtes informiert über den Umgang mit sogenannten kinder- und jugendpornografischen Inhalten und gibt Handlungsempfehlungen für Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche.

Die Website der Kampagne „Sounds Wrong” der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes informiert über die Rechtslage und die Strafbarkeit von Missbrauchsdarstellungen. Außerdem wird darüber aufgeklärt, wie und wo diese gemeldet werden können. Für Fachkräfte gibt es spezielle Informationen zum Umgang mit Missbrauchsdarstellungen und wie Kinder und Jugendliche bestmöglich informiert und geschützt werden können.

Ich möchte mehr wissen! – Ein- und weiterführende Literatur

Allroggen, Marc (2024): Kinder und Jugendliche als Produzenten und Verbreiter strafrechtlich relevanter kinderpornographischer Dateien. In: Rita Steffes-enn, Nahlah Saimeh, Peer Briken (Hg.): Sexueller Kindesmissbrauch und Missbrauchsabbildungen in digitalen Medien. Berlin: MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG.

Giertz, Melanie; Hautz, Andreas; Link, Andreas; Wahl, Jasmin (2019): Sexualisierte Gewalt online. Kinder und Jugendliche besser vor Übergriffen und Missbrauch schützen. Hg. v. jugendschutz.net. Mainz. Online verfügbar unter https://www.jugendschutz.net/mediathek/artikel/sexualisierte-gewalt-online-2019, zuletzt geprüft am 05.11.2024.

Kärgel, Katharina; Vobbe, Frederic (2023): Mediatisierte sexualisierte Gewalt. Qualitätskriterien zum Umgang mit Missbrauchsabbildungen. Unter Mitarbeit von Ralph Bruder, Julia Hopf, Sonja Kroggel, Anna Polzin, Marco Roock, Maj Walter und Claudia Wienand. Online verfügbar unter https://byedv.de/2023/04/30/qualitaetskriterien-zum-umgang-mit-missbrauchsabbildungen/, zuletzt geprüft am 04.11.2024.

Wuttke, Gisela (2003): Pornografie an Kindern. Die Folgen und Wirkungen von Kinderpornografie. Opladen: Leske u. Budrich.

Verwendete Literatur

Arbeitsstab UBSKM (2024): Sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen. Hg. v. Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Online verfügbar unter https://beauftragte-missbrauch.de/themen/definition/sexuelle-uebergriffe-unter-kindern-und-jugendlichen, zuletzt geprüft am 21.11.2024.

Dekker, Arne; Koops, Thula; Briken, Peer (2016): Sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt mittels digitaler Medien. Zur Bedeutung digitaler Medien für Phänomene sexualisierter Grenzverletzungen und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Hg. v. Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Berlin. Online verfügbar unter https://beauftragte-missbrauch.de/mediathek/publikationen/expertisen-und-studien, zuletzt geprüft am 04.11.2024.

Gysi, Jan (2024): Kindesmissbrauchsabbildungen – Die Betroffenen. In: Rita Steffes-enn, Nahlah Saimeh, Peer Briken (Hg.): Sexueller Kindesmissbrauch und Missbrauchsabbildungen in digitalen Medien. Berlin: MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, S. 45–52.

Kärgel, Katharina; Vobbe, Frederic (2023): Mediatisierte sexualisierte Gewalt. Qualitätskriterien zum Umgang mit Missbrauchsabbildungen. Unter Mitarbeit von Ralph Bruder, Julia Hopf, Sonja Kroggel, Anna Polzin, Marco Roock, Maj Walter und Claudia Wienand. Online verfügbar unter https://byedv.de/2023/04/30/qualitaetskriterien-zum-umgang-mit-missbrauchsabbildungen/, zuletzt geprüft am 04.11.2024.

klicksafe.de (2021): Strafbarer Trend: Jugendliche verbreiten Pornos im Klassenchat. Hg. v. Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Online verfügbar unter https://www.klicksafe.de/news/strafbarer-trend-jugendliche-verbreiten-pornos-im-klassenchat, zuletzt geprüft am 04.11.2024.

Saimeh, Nahla (2024): Das Kind im Bild. In: Rita Steffes-enn, Nahlah Saimeh, Peer Briken (Hg.): Sexueller Kindesmissbrauch und Missbrauchsabbildungen in digitalen Medien. Berlin: MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, S. 3–8.